Wer seine GmbH veräußern will, sollte seine Verträge auf Sondervereinbarungen überprüfen. Denn diese drücken unter Umständen den Preis.
Das Finanz-Portal Haufe finance zählt vier vertragliche Hindernisse auf, die Sie vor einem Unternehmensverkauf beseitigen sollten:
1. Stimmrechtsvereinbarungen
Überprüfen Sie die Stimmrechtsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag – und ändern Sie diese wenn nötig. Nachteilig wirken sich zum Beispiel Sperrminoritäten, Zustimmungsgebote oder Stimmrechtserschwernisse wie Einstimmigkeits- oder Dreiviertelmehrheitsgebote aus.
2. Pensionszusagen
Lösen Sie Pensionszusagen auf oder lagern Sie diese über eine betriebliche Altersversorgung aus. Beachten Sie dabei steuerliche Fragen, damit es nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Für den Käufer bedeuten Ansprüche aus Pensionsverpflichtungen zusätzliche Anschaffungskosten, die den Gesamtkaufpreis erhöhen.
3. Vorkaufsrechte
Lösen Sie Vorkaufsrechte und sonstige Beschränkungen beim Übertragen von Geschäftsanteilen auf. Diese können Käufer abschrecken.
4. Geschäftsführer-Vertrag
Die Verträge der GmbH bleiben nach dem Verkauf wirksam – auch der Anstellungsvertrag des amtierenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Überprüfen Sie den Vertrag auf Verkaufshemmnisse, wie lange Kündigungsfristen, Ansprüche auf Abfindungen oder Wettbewerbsverbote mit unverhältnismäßig hohen Zahlungen. Einigen Sie sich mit dem Geschäftsführer gegebenenfalls auf einen Aufhebungsvertrag. (uqrl)
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Ja, es gibt mehrere Feinheiten beim Unternehmenskauf. Einige Artikel dazu können sie hier lesen: http://business-asset.com/ch