Bei einer typisch stillen Gesellschaft ist eine natürliche oder juristische Person mit einer Vermögenseinlage an einem Handelsgewerbe eines Unternehmers beteiligt.
Laut Arbeitsagentur muss die Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Existenzgründung vorgelegt werden und die Rentabilität des geplanten Unternehmens nachweisen.
Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist der Totalgewinn definiert als das positive Gesamtergebnis des Unternehmens von der Gründung bis zum Verkauf, zur Aufgabe oder Liquidation.
Erfolgt die Abrechnung für eine Werbeaktion über den TKP, dann zahlt der Werbetreibende für 1000 Aufrufe einer Seite, auf der seine Werbeform (z.B. Banner) geschaltet ist.