Nach § 421 BGB spricht man von einem Gesamtschuldner, wenn mehr als eine Person an einem Schuldverhältnis beteiligt ist und diese dem Gläubiger zusammen eine Leistung schulden.
Wenn sich natürliche und juristische Personen, die die gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen verfolgen und unternehmerisch tätig sind, zusammenschließen, wird dies als Genossenschaft bezeichnet.
Ein Guestbook ist zu Deutsch ein Gästebuch und bezeichnet im Internet die Möglichkeit, als Besucher auf einer Webseite einen Kommentar zu hinterlassen.