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Differenzhaftung

Differenzhaftung

Die Differenzhaftung, geregelt in § 9 GmbHG, bezeichnet die Haftung des Gesellschafters auf die Differenz zwischen Wert seiner Sacheinlage und der zu erbringenden Stammeinlage.
unternehmer.de
30. Juli 2012
Dienstvertrag

Dienstvertrag

Beim Dienstvertrag ist die eine Vertragspartei zur Leistung von Diensten und die andere Vertragspartei zur Leistung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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30. Juli 2012
Devolutivwirkung

Devolutivwirkung

Von Devolutivwirkung wird gesprochen, wenn gegen eine Entscheidung ein Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel eingelegt wird, so wird die Zuständigkeit an eine höhere Instanz verwiesen.
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30. Juli 2012
Diskont

Diskont

Als Diskont wird ein Abschlag bei Forderungen bezeichnet, die vor ihrer Fälligkeit beglichen werden, beziehungsweise beim Kauf von Forderungen, die noch nicht fällig sind.
unternehmer.de
3. Juli 2012