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Persönlichkeitsrechtsverletzung

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei der Berichterstattung unterscheidet man zwischen folgenden Sphären:

Sonderfall: Persönlichkeitsrecht in Interviews

Zwischen dem Interviewten und dem Reporter kommt – auch unausgesprochen – ein Vertrag darüber zustande, dass man das Interview verwenden darf. In Einzelfällen kann der Interviewte aber seine Zustimmung nachträglich widerrufen, etwa wenn bedeutende Gründe des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegenstehen oder sich die Umstände nachträglich geändert haben. Interviewter und Reporter können eine Pflicht zur Autorisierung vereinbaren.

Unabhängig davon ist eine Autorisierung aber immer dann erforderlich, wenn der Wortlaut eines Interviews redaktionell bearbeitet wird.

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