Die Organhaftung bezeichnet die Haftung einer juristischen Person für all diejenigen Schäden, die ein Organ der juristischen Person einer dritten Person zugefügt hat.
Organhaftung
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Die Organhaftung bezeichnet die Haftung einer juristischen Person für all diejenigen Schäden, die ein Organ der juristischen Person einer dritten Person zugefügt hat.