Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Ordre public

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Ordre public ist die Generalklausel des Art. 6 EGBGB. Nach dieser Vorschrift ist eine Rechtsnorm eines anderen europäischen Staates nicht anzuwenden, wenn diese gegen eine innerstaatliche Regel verstößt.

Dabei sind aber auch die europäischen Rechtsnormen zu beachten.

Die mobile Version verlassen