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ordentlicher Rechtsbehelf

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Unter einem ordentlichen Rechtsbehelf wird ein Rechtsbehelf verstanden, der ohne Vorliegen eines bestimmten Grundes oder Ereignisses einschlägig ist. Dies sind grundsätzlich jegliche Klagearten, sowie das Normenkontrollverfahren.

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