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Nötigung

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Die Nötigung ist ein Straftatbestand der in § 249 StGB geregelt ist. Mit ihr wird das rechtswidrige Erzwingen eines Tun, Dulden oder Unterlassen bezeichnet, die unter Androhung eines Übels erfolgt.

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