Die Nachbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, mit welcher der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) für den Bürgen einzustehen.
Nachbürgschaft
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Die Nachbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, mit welcher der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) für den Bürgen einzustehen.