Die Nachbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, mit welcher der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) für den Bürgen einzustehen.
Die Nachbürgschaft bezeichnet eine Bürgschaft, mit welcher der Bürge sich gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen (Verbindlichkeiten) für den Bürgen einzustehen.