Die Nachbesserung bezeichnet die kostenlose Verbesserung die nachträglich an einem mangelhaften Gegenstand vorgenommen wird. Die Nachbesserung findet im Kauf- und Werkvertragsrecht Anwendung, wenn der Gläubiger dies wünscht. Sie ist dem Gewährleistungsrecht, speziell dem Recht der Nacherfüllung zuzuordnen.
Nachbesserung
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