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Nachbesserung

Lexikon auf unternehmer.de - Recht, Finanzen, Marketing, Existenzgründung, IT

Die Nachbesserung bezeichnet die kostenlose Verbesserung die nachträglich an einem mangelhaften Gegenstand vorgenommen wird. Die Nachbesserung findet im Kauf- und Werkvertragsrecht Anwendung, wenn der Gläubiger dies wünscht. Sie ist dem Gewährleistungsrecht, speziell dem Recht der Nacherfüllung zuzuordnen.

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