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Motivirrtum

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Der Motivirrtum stellt einen Willensmangel bei der Bildung des Willens dar. Dabei geht der Erklärende fälschlicherweise von einem anderen (falschen) Umstand aus. Der Motivirrtum ist unbeachtlich und berechtigt nicht zur Anfechtung.

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