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Mitwirkungspflicht

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

In einem Schuldverhältnis sind gem. § 242 BGB alle beteiligten Parteien verpflichtet, zum erfolgreichen Abschluss eines Rechtsgeschäfts beizutragen. Die Mitwirkungspflicht lässt sich auch als Grundsatz von Treu und Glauben herleiten.

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