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Mitverschulden

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Hat die geschädigte Person bei der Schadensentstehung mitgewirkt, so führt dies zu einer Verringerung des Schadensersatzanspruchs, § 254 BGB. Das Mitverschulden bestimmt sich nach der Art und Höhe der Mitwirkung.

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