Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Massegläubiger

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Der Massegläubiger wird in § 55 InsO definiert. Ein Massegläubiger ist ein Gläubiger, der seinen Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet hat und darüber hinaus durch das Insolvenzverfahren selbst veranlasst worden sind. Zu den Massegläubigern gehören auch die Kosten des Insolvenzverwalters.

Die mobile Version verlassen