Unter der Leistungsvollstreckung wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bezeichnet. Die Vollstreckung vollzieht sich jedoch in eine andere als eine Geldleistung § 846 ZPO.
Leistungsvollstreckung
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Unter der Leistungsvollstreckung wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bezeichnet. Die Vollstreckung vollzieht sich jedoch in eine andere als eine Geldleistung § 846 ZPO.