Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfügungsanspruchs zu erreichen.
Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfügungsanspruchs zu erreichen.