Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfügungsanspruchs zu erreichen.
Leistungsverfügung
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Die Leistungsverfügung hat das Ziel, den Gläubiger teilweise zu befriedigen und mithin eine Erfüllung des Verfügungsanspruchs zu erreichen.