Der Gesellschafter ist ein Mitglied einer Gesellschaft, welcher aufgrund eines Gesellschaftsvertrags (§ 705 BGB) mit Rechten und Pflichten belegt ist. Der Arbeitnehmer als auch ein Organ der Gesellschaft kann Gesellschafter sein.
Gesellschafter
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Der Gesellschafter ist ein Mitglied einer Gesellschaft, welcher aufgrund eines Gesellschaftsvertrags (§ 705 BGB) mit Rechten und Pflichten belegt ist. Der Arbeitnehmer als auch ein Organ der Gesellschaft kann Gesellschafter sein.