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Geschmacksmuster

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Das Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, welches das geistige Eigentum eines Erfinders von einem bestimmten Design schützen soll. Das Geschmacksmuster schützt also eine besondere Form- und Farbgestaltung. Es wird beim Patent- und Markenamt kostenpflichtig in das Register für Geschmacksmuster eingetragen und gibt dem Inhaber das Recht, Dritten zu verbieten, das Muster ohne seine Zustimmung zu benutzen. Nach Eintragung im Register gilt das Schutzrecht für 25 Jahre.

Voraussetzungen für die Eintragung

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