Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Geschäftsgeheimnisgesetz

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) vom April 2019 verlangt von Unternehmen, dass „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergriffen werden. Somit sollen vertrauliche Firmeninformationen und betriebsinternes Know-how geschützt werden.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis?

§ 2 GeschGehG regelt, wann eine Information ein Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnis darstellt:

Die mobile Version verlassen