Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der erst nach der eigentlichen Verletzung auftritt. Anders als der Mangelfolgeschaden muss der Folgeschaden nicht durch die Verletzungshandlung kausal herbeigeführt worden sein.
Folgeschaden
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Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der erst nach der eigentlichen Verletzung auftritt. Anders als der Mangelfolgeschaden muss der Folgeschaden nicht durch die Verletzungshandlung kausal herbeigeführt worden sein.