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Fixgeschäft

Lexikon auf unternehmer.de - Recht, Finanzen, Marketing, Existenzgründung, IT

Das Fixgeschäft bezeichnet den exakt bestimmbaren Leistungszeitpunkt, zu welchem eine Leistung aus einem gegenseitigen Vertrag (§ 320 BGB) erbracht werden muss. Das Rechtsgeschäft steht oder fällt mit der Zeitbestimmung.

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