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einstweiliger Rechtsschutz

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Der einstweilige Rechtsschutz bezeichnet im Vollstreckungsrecht den vorläufigen Rechtsschutz, der in einem Eilverfahren das Ziel hat, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung der Rechtsverhältnisse herbeizuführen.

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