Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Einfuhrumsatzsteuer

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen aus Drittlandsgebieten (d. h., nicht BRD und EU) erhoben.

Die in der AO und dem UStG geregelte Einfuhrumsatzsteuer unterliegt der Überwachung der Zollbeamten.

Die mobile Version verlassen