Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

eidesstattliche Versicherung

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigt der Erklärende, dass seine Aussage der Wahrheit entspricht. Gem. § 156 StGB stellt eine unwahre Aussage unter Eid eine Straftat dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Die mobile Version verlassen