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Dienstleistungsfreiheit

Die Dienstleistungsfreiheit bezeichnet eine der vier Grundfreiheit der Unionsbürger der Europäischen Union und ist im AEUV und EG-Vertrag geregelt. Mit der Dienstleistungsfreiheit wird den Bürgern der EU gewährleistet, dass sie innerhalb der Europäischen Union Dienstleistungen frei anbieten bzw. in Anspruch nehmen können.

Auf die Dienstleistungfreiheit kann sich berufen, wer

erbringt.

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