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Cessio legis

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Cessio legis bezeichnet den gesetzlichen Übergang einer Forderung. Für den Forderungsübergang ist kein besonderes Rechtsgeschäft notwendig. Die gesetzlichen Forderungsübergänge werden im BGB abschließend aufgezählt.

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