Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Causa

Der lateinische Begriff causa bezeichnet den Rechtsgrund oder eine Ursache für eine Leistung. Im deutschen Recht ist das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft zu unterscheiden. Erstgenannte bilden dabei die causa für das Verfügungsgeschäft. Bei fehlender causa sind die Rechtsgeschäfte zunächst unwirksam bzw. nichtig.

Die mobile Version verlassen