Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Kernaufgaben und Zuständigkeit:

  • Letzte Instanz: Das BAG entscheidet als Revisionsinstanz abschließend über arbeitsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Kündigungsschutz, Lohnzahlungen, Tarifverträge oder Streikrecht).
  • Rechtseinheit: Es stellt die einheitliche Anwendung und Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsrechts sicher.
  • Prozessparteien: Vor dem BAG verhandeln in der Regel Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände.
  • Instanzenzug: Bevor ein Fall vor dem BAG landet, wird er in der Regel vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) und dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) verhandelt.