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Bundesarbeitsgericht (BAG)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Kernaufgaben und Zuständigkeit:

  • Letzte Instanz: Das BAG entscheidet als Revisionsinstanz abschließend über arbeitsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Kündigungsschutz, Lohnzahlungen, Tarifverträge oder Streikrecht).
  • Rechtseinheit: Es stellt die einheitliche Anwendung und Weiterentwicklung des deutschen Arbeitsrechts sicher.
  • Prozessparteien: Vor dem BAG verhandeln in der Regel Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände.
  • Instanzenzug: Bevor ein Fall vor dem BAG landet, wird er in der Regel vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) und dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) verhandelt.