Der Bote überbringt eine fremde Willlenserklärung. Er ist damit von dem Stellvertreter abzugrenzen. Der Bote muss nicht geschäftsfähig sein.
Der Bote überbringt eine fremde Willlenserklärung. Er ist damit von dem Stellvertreter abzugrenzen. Der Bote muss nicht geschäftsfähig sein.