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Bareinlage

Eine Bareinlage bezeichnet eine Einlage in Geld, die durch den Gesellschafter einer

haftungsbeschränkt erbracht wird. Die Geldeinlage kann auch durch unbare Zahlung oder durch Sacheinlage erbracht werden.

Bei einigen Rechtsformen wird die Höhe der Einlage gesetzlich vorgeschrieben. So verlangt das GmbHG bei Gründung einer GmbH eine Stammeinlage von 25.000,00 Euro und das AktG bei Gründung einer AG ein Grundkapital von 50.000,00 Euro.

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