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Auskunftsanspruch

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Der Auskunftsanspruch bezeichnet den Anspruch auf Mitteilung bestimmter Umstände durch Wissenserklärung. Ein Auskunftsanspruch besteht nicht von vorne herein. Vielmehr muss er sich aus Vertrag, Gesetz oder einer Sonderrechtsbeziehung ergeben.

Der Hauptfall: Bestandsregelungen

Der Hauptfall des Auskunftsanspruchs ist in § 260 BGB geregelt. Hierunter zählen Auskunftsansprüche, die den Bestand regeln, wie z. B. Auskunftsansprüche

Vertragliche Beziehungen

Daneben gibt es aber auch Auskunftsansprüche, die auf vertragliche Beziehungen zurückzuführen sind. Hierzu zählen u.a.

Der Auskunftsanspruch muss grundsätzlich schriftlich erfüllt werden. Der Ort der Erfüllung ist der Wohnsitz des Schuldners.

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