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Arbeitsgerichtsbarkeit

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit, die für die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig sind. Die örtliche Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach §§ 46 II, 48 ArbGG, 495 ZPO iVm. §§ 12ff ZPO.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen gegliedert:

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