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arbeitnehmerähnliche Person

Arbeitnehmerähnliche Personen sind Personen, die ebenfalls wirtschaftlich abhängig sind und daher auch vergleichbar sozial schutzwürdig. Typische arbeitnehmerähnliche Personen sind

die ihre Arbeitskraft hauptsächlich nur einem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Die arbeitnehmerähnliche Person ist in § 12 a TVG geregelt.

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