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Amtsgericht

Das Amtsgericht ist das Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht ist sachlich zuständig für Streitigkeiten der ersten Instanz. Das AG ist bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro zuständig – sofern keine Sonderzuweisung, § 23 Nr. 1 GVG greift.

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