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Akzessorietät der Bürgschaft

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Die Akzessorietät der Bürgschaft bezeichnet die Abhängigkeit der Schuld des Bürgen von der Forderung des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner.

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