Ein Änderungsvertrag liegt vor, wenn die Vertragsparteien einen Übereinkunft treffen, um den Vertragsinhalt eines vorhergehenden Kontraktes zu ändern.
Ein Änderungsvertrag liegt vor, wenn die Vertragsparteien einen Übereinkunft treffen, um den Vertragsinhalt eines vorhergehenden Kontraktes zu ändern.