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Abtretung

Die Abtretung, lat. Zession, bezeichnet einen Vertrag, mit welchem der Gläubiger einer Forderung diese auf einen Vertragspartner überträgt.

Gegenstand einer Abtretung kann nur eine Forderung sein.

Die Abtretung führt zu einem unmittelbaren Forderungsübergang. Der bisherige Gläubiger wird als Zedent und der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet. Auch in Vollstreckungsangelegenheiten hat die Abtretung größte Bedeutung.

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