Definition: Double Opt-in
Beim Double Opt-In handelt es sich um eine Einwilligungserklärung auf zwei Ebenen – quasi um eine doppelte Einwilligung. Dabei werden zum einen Kontaktdaten überlassen, zum anderen wird deren Überlassung und nochmals bestätigt.
Wer potenzielle Kunden oder andere Interessengruppen regelmäßig mit E-Mails über neue Angebote oder Ähnliches informieren möchte, kommt in Deutschland am sogenannten Double-Opt-In-Verfahren nicht vorbei.
Double Opt-In: Diese rechtlichen Bedingungen muss man erfüllen
Mit einfachen Worten gesagt bedeutet dies, dass der Empfänger doppelt zustimmen muss, bevor er beispielsweise einen Newsletter des Unternehmens erhält. Dies gilt nicht nur dann, wenn ein Unternehmen Privatpersonen ansprechen möchte, sondern auch in den Fällen, in denen andere Unternehmen, Vereine oder Institutionen zur avisierten Zielgruppe gehören. Ein Double Opt-in ist Pflicht, möchte man rechtskonforme E-Mails versenden.
Das Verfahren soll sicherstellen, dass Menschen nicht durch unzumutbare Werbung gestört werden oder dass jemand anderes fremde Personen in einen Newsletter einträgt, ohne dass sie das wissen oder zustimmen. In den meisten Fällen wird das Double-Opt-In heute auf dem Online-Weg erledigt. Wer schon einmal einen E-Mail-Newsletter, etwa bei einem Versandhaus oder bei einer wohltätigen Organisation, bestellt hat, kennt dieses Verfahren.
So sieht das Double-Opt-in Verfahren aus
- Zunächst wird der Newsletter über die Website des Unternehmens abonniert, indem der Empfänger seine E-Mail-Adresse in ein Feld eingibt und gegebenenfalls noch weitere Daten ergänzt. Anschließend wird der Newsletter durch Absenden des Formulars bestellt.
- Der zweite Schritt erfolgt dann, sobald die Bestätigungs-E-Mail des Newsletteranbieters im eigenen Postfach eingetroffen ist. Diese enthält in der Regel einen Link, auf den zur Bestätigung geklickt werden muss. Erst nach dieser zweiten Stufe des Double-Opt-In gilt das Newsletterabonnement als wirklich abgeschlossen.
Bestätigungsmail & Newsletterausgaben: Das muss rein!
Aufbau und Inhalt einer Bestätigungsmail
Auch beim Formulieren der Bestätigungsmail sollten Unternehmen die wichtigsten Fallstricke beachten. So ist es wichtig, dass es in diesem Mailtext ausschließlich um die Bestätigung des E-Mail-Newsletterabonnements geht.
Zusatzangaben, wie zum Beispiel der Hinweis auf aktuelle Sonderangebote oder auf weitere Leistungen des Unternehmens, sind verboten. Auch das Beifügen von E-Mail-Anhängen, die weitere Informationen oder gar Werbung beinhalten, ist nicht gestattet.
Aufbau und Inhalt einer einzelnen Newsletter-Ausgabe
In den einzelnen Newsletterausgaben darf grundsätzlich alles enthalten sein, was dem Empfänger zuvor angekündigt wurde. Formulierungen wie „Informationen zu unserem Produktangebot und zu Neuigkeiten aus unserem Unternehmen“ halten den Newsletteranbietern eine freie Themenwahl offen.
Besonders wichtig ist es allerdings, dass jede Newsletterausgabe auch eine Möglichkeit bietet, das Abonnement wieder abzubestellen. Dies erfolgt meist über einen integrierten Link, der am Fuß jeder Ausgabe eingeblendet ist. Über Newsletter-Softwaretools ist dies in der Regel standardmäßig möglich.