Die UG (haftungsbeschränkt), Kurzform für Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist eine im Jahr 2008 eingeführte Sonderform der klassischen deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie ist eine vollwertige, juristische Person und zeichnet sich dadurch aus, dass sie – im Gegensatz zur GmbH – kein hohes Mindeststammkapital erfordert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie daher häufig auch als „Mini-GmbH“ oder „1-Euro-GmbH“ bezeichnet.
Merkmale und Besonderheiten
- Das Stammkapital: Die UG kann theoretisch mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden. Das Kapital muss zwingend in bar eingezahlt werden; Sachgründungen (wie das Einbringen von Fahrzeugen oder Immobilien) sind gesetzlich ausgeschlossen.
- Die Haftung: Wie bei der GmbH ist die Haftung im Regelfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt im Falle einer Insolvenz geschützt, sofern keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Geschäftsführung vorliegen.
- Die Firmierung: Der Rechtsformzusatz „(haftungsbeschränkt)“ ist gesetzlicher Pflichtbestandteil des Firmennamens. Er darf im Geschäftsverkehr, im Impressum oder auf Geschäftsbriefen weder weggelassen noch abgekürzt (z. B. zu „UG mbH“) werden.
Die gesetzliche Ansparpflicht
Eine UG ist rechtlich dazu verpflichtet, eine Rücklage aufzubauen. Sie darf ihre erwirtschafteten Gewinne nicht in voller Höhe an die Gesellschafter ausschütten. Ein Viertel (25 %) des jährlichen Überschusses muss so lange in eine gesetzliche Gewinnrücklage fließen, bis das Stammkapital die Summe von 25.000 Euro erreicht.
Sobald diese Grenze durch die angesparten Rücklagen oder eine freiwillige Kapitalerhöhung erreicht ist, können die Gesellschafter die UG in eine klassische GmbH umfirmieren. Ein automatischer Wechsel der Rechtsform erfolgt jedoch nicht.
Bedeutung für den Mittelstand
Für Existenzgründer, Start-ups und Dienstleister im Mittelstand bietet die UG einen unkomplizierten, risikoarmen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften (Bootstrapping). Aufgrund des geringen Stammkapitals steht der Vorteil des privaten Haftungsschutzes jedoch oft einer geringeren Kreditwürdigkeit (Bonität) bei Banken und Lieferanten gegenüber.
