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Die Europäische Zentralbank verlangt von den Kreditinstituten, dass diese die sogenannte Mindestreserve in Höhe eines bestimmten prozentualen Satzes ihrer Reservebasis bei ihr unterhalten. Diese Mindestreserveguthaben werden durch die EZB verzinst. Die EZB legt die Reservesätze und damit die Höhe der Mindestreserven fest.

Aufgaben des Mindestreservesystems

  • Stabilisierung der Geldmarktzinsen
  • Steuerung der Liquidität der Kreditinstitute
  • Steuerung der Geldmenge in der Gemeinschaft