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Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft oder kurz KG ist eine Rechtsform, in der ein Unternehmen gegründet werden kann. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreiben will.

Die KG besteht aus:

Das (Machtt-)Verhältnis zwischen Komplementären und Kommanditisten wird in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten, wobei die Geschäftsführung allerdings prinzipiell den Komplementären vorbehalten ist. Anderweitige Regelungen sind vertraglich festzuhalten.

Wichtig: Bei Gesellschafterbeschlüssen, die für Existenz und Fortführung des Unternehmens maßgeblich sind, besteht für Kommanditisten eine Verpflichtung zur gleichberechtigten Mitwirkung.

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