Der Jahresfinanzbericht muss zum Ende eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende muss der Bericht der Öffentlichkeit vorliegen.
Der Jahresfinanzbericht muss zum Ende eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende muss der Bericht der Öffentlichkeit vorliegen.