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Durch eine Aktie erlangt der Besitzer oder die Besitzerin Unternehmensanteile. Es handelt sich bei diesem Wertpapier aber nur um einen verbrieften Anteil, weshalb man sie auch als Anteilsscheine bezeichnet.

Was ist eine Aktie?

Eine Aktie ist ein verbriefter Unternehmensanteil eines Aktionärs oder einer Aktionärin. Verbrieft bedeutet, dass sie handelbar ist: Man kann sie also verkaufen, wenn man das möchte. Außerdem handelt es sich bei den Unternehmen entweder um eine Aktiengesellschaft (AG), einer Europäischen Gesellschaft (SE), oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). So finanzieren sich die Kapitalgesellschaften.

Kauf oder Verkauf einer Aktie

Sobald Unternehmen Aktien anbieten und an die Börse gehen, nennt man das Emission. Der Aktienmarkt regelt den Verkauf und Einkauf der Wertpapiere.

AktionärInnen entscheiden sich dann für den Kauf verschiedener Aktien: Sie hoffen auf eine Wertsteigerung. Dazu kommt es, wenn das Unternehmen expandiert oder bei Inflation – also dann, wenn es erfolgreich wirtschaftet. Außerdem kommt es oft noch zu Dividendenzahlungen am Ende des Geschäftsjahres.

Die Aktie ist keine klassische Geldleihe, weil es keinen festgelegten Zinsertrag gibt. Außerdem kann der Wert der Aktie nicht nur steigen, sondern auch fallen und die AktionärInnen machen Verlust. Es ist also mit einem Risiko verbunden.

Welche Arten gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten von Aktien. Das Unternehmen entscheidet selbst, ob es alle AktionärInnen  gleich behandelt: Das nennt man das Prinzip der Einheitsaktie. Oder, ob nur bestimmte AktionärInnen unterschiedliche Arten von Aktien bekommen. Hier sind ein paar Arten genauer erklärt:

  1. Stammaktien
  2. Vorzugsaktien
  3. Namensaktien
  4. Inhaberaktien

Grundsätzlich unterscheiden sich Aktien in ihrem Stimmrecht voneinander:

AktionärInnen mit Stammaktien haben das Recht bei Hauptversammlungen des Unternehmens über wichtige Entscheidungen mit abzustimmen. Das ist bei Vorzugsaktien nicht der Fall: Diese haben kein Stimmrecht, aber sie haben erhöhten Anspruch auf Ausschüttungen, also Dividende.

Aber auch die Übertragbarkeit kann eine Rolle spielen:

Bei Namensaktien wird der Aktionär oder die Aktionärin in das Aktienregister der Kapitalgesellschaft eingetragen. Ebenfalls gibt es noch vinkulierte Namensaktien: Bei einem Verkauf der Aktie muss die Gesellschaft ausdrücklich zustimmen. Sie bilden aber eher die Sonderform und kommen nur in speziellen Branchen vor. Das Gegenstück dazu sind die Inhaberaktien: Diese sind leicht übertragbar und gelten deshalb als übliche Form der Aktie.