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Werkvertrag

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Im Werkvertrag wird die Verpflichtung des Werkunternehmers, das vereinbarte Werk zu fertigen, und die des Werkbestellers, den Werklohn zu zahlen, festgehalten. Grundlage für den Werkvertrag sind die §§ 631 ff BGB.


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