Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist der Totalgewinn definiert als das positive Gesamtergebnis des Unternehmens von der Gründung bis zum Verkauf, zur Aufgabe oder Liquidation.
Von Bedeutung ist der Totalgewinn im Zusammenhang mit der Gewinnerzielungsabsicht und der damit verbundenen Liebhaberei eines Unternehmens.