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Scheinkauffmann

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Ein Scheinkaufmann tritt zwar gegenüber Anderen als Kaufmann auf, erfüllt jedoch nicht die rechtlichen Voraussetzungen der Kaufmannseigenschaft.

Er muss die belastenden Folgen der Kaufmannseigenschaft gegen sich geltend machen lassen, was dem Schutz Dritter dienen soll.


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