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Scheingesellschaft

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Eine Scheingesellschaft betreibt einen Handelsbetrieb, ohne einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen zu haben. Laut § 128 HGB haftet diese gegenüber gutgläubigen Dritten wie eine ordentlich gegründete Gesellschaft.


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