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Rechtsfähigkeit Definition

Wer Rechtsfähigkeit besitzt, ist berechtigt, Verträge zu schließen, zu klagen oder andere Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Rechtsfähigkeit setzt mit der Geburt ein und endet mit dem Tod, somit sind alle natürlichen Personen rechtsfähig, da sie Träger von Rechten und Pflichten sind.

Welche Personen sind rechtsfähig?

Auch juristische Personen können rechtsfähig sein, beispielsweise

  • ein e.V.,
  • eine GmbH,
  • eine AG oder
  • eine Genossenschaft.

Eine rechtsfähige Person kann verklagt werden und ist berechtigt, selbst Klage einzureichen. Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit.