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Jobsharing

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Beim Jobsharing teilen sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz entweder nach der Arbeitsaufgabe oder nach der Arbeitszeit. Der einzelne Mitarbeiter arbeitet weniger als die regelmäßige Arbeitszeit. Die Mitarbeiter legen teilweise selbst fest, wer wann arbeitet.

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